Es gibt Nachrichten, bei denen man zunächst glaubt, man habe etwas falsch verstanden.
Marine Le Pen wurde im Berufungsverfahren wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. Drei Jahre Haft. Zwei davon auf Bewährung, ein Jahr unter elektronischer Überwachung. Dazu 100.000 Euro Geldstrafe und ein zeitweiser Ausschluss von öffentlichen Ämtern.
Und was folgt daraus?
Sie darf voraussichtlich für das höchste Staatsamt Frankreichs kandidieren.
Man muss diesen Satz langsam lesen, damit seine ganze Absurdität wirken kann.
Eine Politikerin wird verurteilt, weil Gelder des Europäischen Parlaments zweckwidrig für Parteiarbeit verwendet wurden – und ihre politische Karriere kann dennoch weitergehen, als wäre die ganze Angelegenheit lediglich eine etwas unangenehme Fußnote in einer ansonsten tadellosen Bewerbung.
Vielleicht gehört eine Verurteilung inzwischen zum modernen politischen Lebenslauf. Andere nennen Fremdsprachenkenntnisse, Führungserfahrung oder gesellschaftliches Engagement. Marine Le Pen kann künftig ergänzen: Erfahrung mit europäischen Fördermitteln – wenn auch auf eine sehr eigenwillige Art.
Besonders bitter ist die politische Heuchelei dahinter.
Seit Jahren lebt die extreme Rechte davon, Europa als gierigen, bevormundenden und angeblich nutzlosen Apparat darzustellen. Brüssel ist in dieser Erzählung immer schuld. An der Wirtschaft, an der Migration, an den Preisen, am Wetter und vermutlich bald auch daran, wenn morgens der Kaffee kalt wird.
Aber europäisches Geld?
Das war offenbar willkommen.
Europa verachten, seine Institutionen verhöhnen und gleichzeitig seine Mittel für die eigene Parteiarbeit nutzen – das ist keine politische Haltung. Es ist die Kunst, mit ausgestreckter Hand auf genau denjenigen zu zeigen, dessen Geld man gerade entgegennimmt.
Man könnte es Doppelmoral nennen.
Aber das Wort wirkt fast zu höflich.
Was mich daran empört, ist nicht nur die Tat. Es ist die beinahe vollständige Umkehrung dessen, was nun daraus gemacht werden wird. Denn wir wissen bereits, wie die Geschichte weitererzählt wird.
Nicht Marine Le Pen wird die Verurteilte sein.
Sie wird das Opfer sein.
Nicht der Missbrauch öffentlicher Gelder wird im Mittelpunkt stehen.
Sondern angeblich politische Richter, eine gesteuerte Justiz, dunkle Mächte, das Establishment und natürlich jene geheimnisvollen Eliten, die immer dann hervorgeholt werden, wenn Verantwortung unangenehm wird.
Das Urteil wird nicht als Urteil behandelt werden, sondern als Wahlkampfmaterial.
Eine rechtsstaatliche Entscheidung wird zur Verschwörung erklärt. Die Verurteilte wird zur Märtyrerin. Und ihre Anhänger werden aufgefordert, nicht trotz des Urteils, sondern gerade wegen des Urteils für sie zu stimmen.
Das ist die eigentliche Gefahr.
Populisten müssen ein Urteil nicht widerlegen. Sie müssen nur das Vertrauen in diejenigen zerstören, die es gesprochen haben.
Sie müssen keine Beweise liefern. Es genügt, Zweifel zu säen.
Sie müssen nicht erklären, wohin das Geld floss. Sie müssen lediglich behaupten, die Richter seien politisch motiviert.
Und plötzlich reden wir nicht mehr über die Verwendung öffentlicher Mittel. Wir reden darüber, ob Gerichte überhaupt noch urteilen dürfen, wenn das Ergebnis einer Politikerin nicht gefällt.
Genau an diesem Punkt beginnt meine Verzweiflung.
Denn wie soll ein demokratischer Rechtsstaat funktionieren, wenn jede Entscheidung nur noch dann anerkannt wird, wenn sie zur eigenen Meinung passt?
Ein Freispruch wäre selbstverständlich als Triumph der unabhängigen Justiz gefeiert worden. Eine Verurteilung dagegen gilt als Beweis dafür, dass diese Justiz gekauft, kommunistisch, politisiert oder fremdgesteuert sei.
Das Prinzip ist erschreckend einfach:
Gewinne ich, war das Verfahren gerecht.
Verliere ich, war es eine Verschwörung.
So wird aus Demokratie eine Veranstaltung, bei der Regeln nur noch für die anderen gelten.
Und offenbar haben wir uns bereits so weit daran gewöhnt, dass eine strafrechtliche Verurteilung nicht mehr automatisch die Frage auslöst, ob jemand für das höchste Amt eines Landes moralisch geeignet ist. Stattdessen diskutieren wir vor allem darüber, ob die juristischen Fristen rechtzeitig ablaufen, damit die Kandidatur organisatorisch noch klappt.
Nicht: Sollte sie kandidieren?
Sondern: Darf sie technisch gesehen kandidieren?
Das ist ein gewaltiger Unterschied.
Natürlich ist eine Kandidatur rechtlich möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Rechtsstaat darf Regeln nicht nach politischer Sympathie verändern. Auch das gehört zur Wahrheit.
Doch die juristische Zulässigkeit beantwortet nicht die politische und moralische Frage.
Nicht alles, was erlaubt ist, ist anständig.
Nicht jeder, der auf einem Wahlzettel stehen darf, ist deshalb für ein Staatsamt geeignet.
Und nicht jede Partei, die ständig von Recht, Ordnung und der Härte des Staates spricht, darf schweigend darüber hinweggehen, wenn die eigene Führung wegen des Umgangs mit öffentlichen Geldern verurteilt wird.
Gerade jene, die sonst bei jedem geringsten Verdacht nach maximaler Härte rufen, entdecken bei den eigenen Leuten plötzlich die Feinheiten des Instanzenwegs, die Unschuldsvermutung nach einer Verurteilung und eine beinahe rührende Begeisterung für Bewährungsregelungen.
Bei anderen heißt es: Wer betrügt, muss die Konsequenzen tragen.
Bei den eigenen Leuten heißt es: politische Verfolgung.
Auch das ist kein Zufall. Es ist das Geschäftsmodell.
Marine Le Pen wird sich vermutlich erneut als Vertreterin des „wahren Volkes“ präsentieren. Als Kämpferin gegen ein System, dessen Gelder ihrer Partei offenbar dennoch nützlich genug waren. Als Außenseiterin, obwohl sie seit Jahrzehnten zur politischen Elite Frankreichs gehört. Als Opfer, obwohl ein ordentliches Gericht nach einem langen Verfahren ein Urteil gefällt hat.
Und wahrscheinlich wird ein beträchtlicher Teil der Öffentlichkeit diese Geschichte bereitwillig übernehmen.
Genau das macht mir Angst.
Nicht, weil Gerichte unfehlbar wären. Sie sind es nicht. Urteile dürfen kritisiert, überprüft und angefochten werden. Dafür gibt es Berufungen und den Bundesgerichtshof, oder in Frankreich der Cour de cassation .
Aber Kritik ist etwas anderes als die pauschale Zerstörung des Vertrauens in den Rechtsstaat.
Wer Richter nur dann respektiert, wenn sie das gewünschte Urteil sprechen, respektiert keine Justiz. Er respektiert lediglich den eigenen Vorteil.
Wer Wahlen nur dann anerkennt, wenn er gewinnt, ist kein Demokrat.
Und wer öffentliche Gelder als Beute betrachtet, sollte sich nicht gleichzeitig als moralische Erneuerung eines Landes inszenieren.
Vielleicht ist das die bitterste Pointe dieser ganzen Geschichte:
Eine rechtsextreme Politikerin wird wegen der Veruntreuung europäischer Gelder verurteilt und kann daraus womöglich politisches Kapital schlagen.
Früher nannte man so etwas einen Skandal.
Heute nennt man es Wahlkampfstrategie.
Die Verurteilung bleibt. Der Makel bleibt. Und auch die Frage bleibt, was aus unseren Demokratien geworden ist, wenn eine solche Entscheidung nicht das Ende einer politischen Karriere bedeuten muss, sondern vielleicht sogar ihr nächster Mobilisierungsschub wird.
Ich bin empört darüber.
Aber noch mehr bin ich darüber verzweifelt, wie viele Menschen darin vermutlich keinen Widerspruch mehr erkennen werden.
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